hat diese Frage am gestellt
Susanne
Sie brauchen auch nicht ausziehen. Kauf bricht Miete nicht.
Der Wille, das Haus zu verkaufen gibt dem jetzigen Vermieter nicht das Recht zur Kündigung. Würde er mit dieser Begründung kündigen, ist diese nichtig.
Der mögliche neue Eigentümer übernimmt erst mal alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Nach Eintragung ins Grundbuch könnte er auf Eigenbedarf kündigen. Der Kündigung könnten Sie aber aufgrund Ihrer Situation in Bezug auf die Härteklausel widersprechen. Weiterhin haben Sie anrecht auf einen Beratungsschein und Prozesskostenbeihilfe. Besteht der VM auf der Kündigung, werden die Interessen beider Seiten vor Gericht abgewogen. Sowas kann sich allerdings jahrelang hinziehen.
administrator
vielen dank <!-- s
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