gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsschlüssel

Hallo!
Ich habe vor gut 5 Jahren meinen Hausschlüssel verloren, weiß genau, daß er mir in einen See gefallen ist, vorlauter rumalbern.
Die Dame die damals für die schlüsselvergabe zuständig war gab mir auf Unterschrift einen Ersatzschlüssel. Nun gibt es aber die Frau von damals nicht mehr, und wir ziehen in 1 Monat aus. Kann nun der vermieter von mir verlangen, daß ich für die Kosten aufkommen muß,die gesamte Schließanlage austauschen zulassen.
Die Frage kommt auch daher, da der Schlüsselverlust vor über 5 Jahren war.

Gruß Birgit
Stichwörter: wohnungsschlüssel

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