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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Gemeinde,

Frage:
Wann gehen (Zeitfenster) Mietereinbauten in den Besitz des Vermieters über?
Anders: Unter welchen Bedingungen gehen Mietereinbauten in den Besitz des Vermieters über?

Die Frage betrifft mehr die Verantwortlichkeit der Instandhaltung, als die von Ablösesummen etc.

Es handelt sich um kleinere Einbauten (Badewanne, Waschbecken), sowie etwas umfangreichere, wie Einbauschrank im Flur.

Konkret:
Ich habe Waschbecken/Badewanne/WC nebst Armaturen vor 10 Jahren vom Vormieter übernommen.
Die sind jetzt kaputt/abgenutzt.
Der Vermieter sagt, ich als Mieter wäre für:
a) Instandhaltung
b) Austausch defekter Gegenstände

selbst verantwortlich, weil es sich um Mietereinbauten handle.

Ich sehe das nicht so.

Aber wer hat recht?

Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Eigentumsübergang von Mietereinbauten”

Susanne Experte!

Ich kann die Frage so nicht nachvollziehen.
Wären diese Einbauten vom Vormieter übernommen worden, so hätte man eine Wohnung ohne Badezimmer gemietet???

Natürlich sind die Einbaukomponenten eines Badezimmers wie beschrieben fest mit dem Haus verbunden und gehören dem Vermieter, der für die Instandsetzung verantwortlich ist. Der Vermieter muss diese natürlich nur auswechseln, wenn sie tatsächlich kaputt sind.
Es gibt im MV sicher keine Einschränkung, die diese Einbauten insofern als Eigentum des Mieters beschreibt?

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