Mietminderung
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Hallo,
seit unser Vermieter weiß,daß wir ausziehen werden, hat sich sein Verhalten uns gegenüber sehr zum Negativen verändert. Er schreit sofort, wenn er Beanstandungen hat, oder redet in einem Befehlston. Folge ist, daß wir nur noch schriftlich mit ihm verhandeln wollen.
Vor zwei Tagen erhielt er von uns uns einen Brief, in dem er von uns aufgefordert wurde, die Heizung in einem Zimmer und den Rolladengurt endlich zu reparieren. Wir setzen ihm eine Frist von 14 Tagen mit uns schriftlich einen Termin zu vereinbaren.
Leider ist nach einer Woche schon der 1.Oktober, so daß unsere Frist noch nicht abgelaufen ist und somit die Miete wieder fällig.
Von der kaputten Heizung weiß er seit 9 Monaten und sicherte mir damals mündlich zu sich um die Heizung zu kümmern.
Vom gerissenen Rolladengurt weiß er seit knappen zwei Monaten. Der Rolladenbauer sagte damals, daß das Ding nicht lang halten würde, da das Rolladenband viel zu dünn für den schweren Rolladen ist- also ist es nicht unsere Schuld, daß er gerissen ist.
So nun zu meiner Frage:
Ich habe gelesen, daß ich, wenn ich die Miete voll zum ersten bezahle, ich im nachhinein kein Recht auf Mietminderung habe.
Ich bin mir aber sicher, daß ich hier weiter im Dunkeln sitzen muß bis zu unserem Auszug (noch lange 2 Monate).
Kann ich also jetzt schon eine Mietminderung machen, obwohl die 14 Tage-Frist in unserem Brief noch nicht abgelaufen ist?
Und wieviel % Abzug von der Miete sind angemessen?
Danke im Voraus!