gefragt von administrator am 30.11.1999

WG: Genaues Auszugsdatum/Uhrzeit bzw. keine Kaution Recht VM

2 Fragen:
Erstmal wann genau muss ich aus meinem Zimmer raussein. Rechtlich gesehen?
Meiner Ansicht nach doch bis zum 1. morgens irgendwann. Sonst müsste ja jeder der nahtlos auszieht theoretisch eine Nacht im Hotel verbringen oder? Ich finde nirgends eine explizite Antwort.

Und zweitens: wenn man keine Kaution gezahlt hat, und der Nachmieter springt ab, kann der Vermieter nachträglich Miete verlangen???

Vielen dank im Voraus für Antworten
Stichwörter: auszugsdatumuhrzeit + recht + bzw + vm + genaues

Antworten

antwort von Susanne am
1. Kommt drauf an, zum wievielten gekündigt wurde! Wurde zum 30/31 eines Monats gekündigt, was die Regel ist, muss bis zu diesem Zeitpunkt das Mietobekt übergeben worden sein. Je nachdem, wann der neue Mietvertrag im neuen Heim beginnt, kann man sogar mehr als nur eine Nacht im Hotel verbringen....

2. Wenn man fristgerecht gekündigt hat, kann einem der Nachmieter egal sein. Nachmieter ist auch nur, wer einen gültigen Mietvertrag mit dem VM abgeschlossen hat. Daher kann ein Nachmieter auch nicht abspringen, denn von einem Mietvertrag kann man in der Regel nicht zurücktreten.

Wenn der Nachmieter allerdings den eigenen Mietvertrag übernehmen soll, da man vor Fristende aus der Wohnung möchte, hat man Pech gehabt, sollte dieser Abspringen. Grundsätzlich ist man dem VM gegenüber bezüglich aller Verpflichtungen aus dem MV bis Fristende haftbar.

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