hat diese Frage am gestellt
Susanne
Nein, es ist eher andersherum-der Nachmieter hat einen Anspruch pünktlich einzuziehen.
Rein rechtlich würde das so aussehen:
Der Nachmieter kann nicht einziehen-Vertragsbeziehung zu VM: VM muss ggf. Ersatzwohnraum stellen(Hotelkosten) und Einstellkosten der Möbel, weitere Umzugskosten fallen an
Diese Auslagen kann er bei Ihnen als Schadenersatz einklagen. (und wird er auch tun)
Das kann man natürlich auch so interpretieren: der Nachmieter wird zurecht kommen müssen, wenn Sie nicht ausziehen-die dabei entstehenden Kosten gehen auf jeden Fall zu Ihren Lasten!!!
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