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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vater hat einen Mietvertrag zum 15.September 2002 über den zeitraum von 5 Jahren abgeschloßen. Die Zahl der Bewohner war damals 2 (so steht es auch im Mietvertrag). Nun sind aber auch noch meine beiden Schwestern zu uns gezogen.
Desweiteren haben wir wegen den oben genannten Umständen einen neuen Mietvertrag zum September dieses Jahres unterschrieben (am 30. Juni). Telefonisch wurde der Vermieter bereiz persönlich im Dezember 2004 informiert, die schriftlich Kündigung zum 30. September ging direkt nach der Unterschrift des neuen Vertrages raus.
Nach etwa einem Monat ohne Reaktion haben wir erneut eine Kündigung per Einschreiben geschickt. Angeblich seien beide innerhalb von 2 Tagen angekommen. Nun will unser Vermieter die Kündigung erst zum 31. Oktober akzeptieren und das auch nur wenn wir einen Nachmieter stellen. Meiner Meinung nach ist es nicht rechtens dass die Kündigung herausgeschoben wird und dass wir einen Nachmieter stellen müssen, da etwa 65 m² für nun 2 Personen mehr reichen müssten und die Kündigung rechtzeitig rausgegangen ist.

Nun würde ich gerne eure Meinung dazu hören, wenn es geht mit Paragraphen und Gerichtsurteilen auf die wir uns berufen können.

mfg

TheCrap
Stichwörter: kündigung + zeitmietvertrags

0 Kommentare zu „Kündigung eines Zeitmietvertrags”

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