gefragt von administrator am 30.11.1999

Flecken auf Teppich

Hallo zusammen,

beim Auszug aus unserer alten Wohnung stellten wir auf dem, vor zwei Jahren beim Einzug durch den Vermieter verlegten Teppichboden einen ca. 10 cm2 großen, gelblichen Fleck fest (der Teppich ist blau-grau mehliert). Wir können uns persönlich nicht erklären, wie der Fleck entstanden sein könnte, jedenfalls haben Entfernungsversuche unsererseits keinen Erfolg gezeigt.

Jetzt verlangt unser (Ex)Vermieter Reinigungskosten von gut 40 EUR. Darf er diese verlangen oder fallen solche Flecken unter "Gebrauchsspuren", die mit der Miete abgegolten sind? Für Tips, insbesondere Urteile wäre ich dankbar.

Grüße, Marc
Stichwörter: flecken + teppich

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

Für eine abnutzung, die über das normale Maß hinausgeht kann der Vermieter Entschädigung verlangen. (AG Böblingen WM 98, 33)


MfG

O.C.

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