Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, vor 2 1/2 bin ich in mein 20 qm grosses Wohnklo gezogen und will jetzt unter Stellung eines solventen Nachmieters zum Ende September ausziehen. Bei Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist müsste ich bis Ende November bleiben. Der 'Verwalter' (ob er Kompetenzen hat weiß ich nicht) hatte dem Nachmieter zugestimmt, der Vermieter jedoch nicht (warum wurde nicht erklärt). Der Vermieter hat nun angeboten, dass ich unter Zahlung von Euro 350 vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden kann und dass ich eine professionelle Renovierung der Wohnung durchzuführen hätte. Ich bin jedoch in eine unrenovierte Wohnung gezogen und im Übergabeprotokoll ist auch kein Häkchen neben dem Passus 'Die Wohnung befindet sich in mängelfreiem, renoviertem Zustand'. Ich habe die Wohung zwischenzeitlich renoviert, bin mir aber fast sicher, dass der Vermieter jetzt meine Kaution (3 Monatsmieten, kalt) dazu verwenden wird (oder zumindestens angibt sie dazu zu verwenden) um eine sogenannte professionelle Renovierung vorzunehmen. Ist all dies legal???? Bitte um Hilfe und Rat, da ich auf das Schreiben meines Vermieters innerhalb von 10 Tagen antworten muss. Zusätzlich möchte ich noch bemerken, dass meine Mutter auch noch für mich gebürgt hat. Ist es korrekt, dass man entweder einen Bürgen bringt oder die Kaution aber nicht beides? Vielen Dank!
Stichwörter: vermieterschikane + bitte + dringend + hilfe

5 Kommentare zu „Bitte dringend um Hilfe!!! Vermieterschikane.”

Susanne Experte!

Stimmt, letzter Satz ist korrekt, wenn der VM es verlangt hat, es sei denn , der Bürge war "freiwillig".
Grundsätzlich kann der VM keine Renovierung durch eine Fachfirma verlangen, sondern nur sog. "mittlere Art und Güte". Eine Klausel im MV, die eine Fach- oder Malerfirma verlangt, wäre nichtig.
Nachmietergestellung ist auch nur möglich, wenn dies im MV vereinbart ist, der VM muss nicht jeden akzeptieren.
Bezüglich der Renovierung kann ich nur helfen, wenn ich alle § des MV zu den Schönheitsreparaturen wortgenau kenne-hilft also nur abschreiben.
Den VM bei Übernahme (dringend Protokoll machen) darauf festnageln, dass er so schnell wie möglich die Kaution abrechnet.

lostkoast

hallo, danke für die schnelle beantwortung. ich hatte mir schon etwas ähnliches gedacht/gelesen. ist aber immer schön, es noch einmal bestätigt zu sehen. gerne würde ich aber noch wissen, ob diese euro 350,- als 'schadensersatz' bei frühzeitigem auflösen des vertrags angemessen sind. ich bin jetzt auch der meinung, dass sich dann sofort ein maklerbüro einschalten wird (wahrscheinlich ein sub-unternehmer meines vm), dass dann noch einmal für viel geld die wohnung anbieten wird. in köln ist es ja leider so, dass man auf grund der wohnungsnot so ziemlich alles macht. haarscharf an der legalität vorbei, aber aus den taschen derer das geld ziehen, die schon sowieso wenig kohle haben. armes deutschland.

Susanne Experte!

Selbst in Köln ist der Wohnungsmarkt zur Zeit entspannt.
Je nachdem, wie die Kündigungsfrist aussieht, kommt es drauf an, ob die Summe unter der Summe für Miete und NK liegt, die Du bis Fristende hättest zahlen müssen...

alex29 Experte!

Hallo lostkoast,

laut Gesetzgeber musst du überhaupt nicht mehr renovieren. Schau mal dazu folgendes: Hier unter "Suchen" folgendes eingeben: "Die leidigen Schönheitsreparaturen". Da findest du ein Posting von Tomraid, der dir anhand von Gerichtsurteilen bestätigt, dass du nicht renovieren musst. Gleiches findest du unter Suchen mit der Eingabe "Renovierung", dort ein Eintrag vom administrator; guck mal, dann findest du das bestimmt.
Soviel dazu.
Zum anderen: Dein VM spinnt! Da du in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bist versucht der VM hier eindeutig auf deine Kosten die Wohnug zu renovieren bzw. ein bißchen Extrageld einzustreichen. Unverschämt, denn auf was anderes, als das was du hier schreibst läuft es nicht raus (Meinung)!
Vorschlag fürs weitere Vorgehen:
Auf die 350 Euro würd ich mal eingehen, das besänftigt zum einen den VM und ist andererseits wohl günstiger als bis November Miete zu zahlen, oder?!
Dann: Du hast die Wohnung renoviert. Also würd ich ihm jetzt schreiben, dass die Whg renoviert sei, du auf die 350 Euro eingehst und einen Termin für die Übergabe willst, dazu soll er mit dir baldmöglichst Kontakt aufnehmen.
Sollte er dann deine Eigenrenovierung beklagen, sagst du, dass das so gestzlich in Ordnung ist, eine prof. Renovierung (Firma) ist nicht notwendig wie hier schon geschrieben, da findest du hier im Forum mehrere Beispiele zu.
Die Kaution in voller Höhe plus der angelaufenen Zinsen sind dir dann spätestens 3 Mo. nach Übergabe zu überweisen. Manche VM kommen auf die Idee, die Kaution so lange einzubehalten, bis die NK-Abrechung erstellt ist. Das ist nicht zulässig, falls er auf die Idee kommt, er hat in jedem Fall einen Teil der Kaution zu überweisen spät. 3 Monate nach Übergabe. Man behält dann als VM höchstens einen angemessenen Teil für die voraussichtlichen NK ein. Nur noch so als Tipp am Rande. ...
Gruß, alex29

lostkoast

dies ist der letzte stand: damit ich einen aufhebungsvertrag bekomme muss ich 1.) 300,- euro für renovierung bezahlen (oder selbst 'fachmännisch renovieren' - und da findet vm garantiert ein haar in der suppe, nämlich meine renovierung wird ihm nicht fachmännisch genug sein- die summe wird übrigens von der kaution abgezogen) und 2.) 350,- euro zahlen (f. den sog. pauschalierten schadensersatz) um z. 1.10. aus dem vertrag zu kommen. ich muss dann nämlich auch raus, weil ich eine andere wohnung habe. hätte ich dies im vorfeld geahnt, d. h. die neue regelung d. vm wegen nichtakzeptanz von nachmietern (seit 1.1.2005), hätte ich bestimmt anders gekündigt. ich habe aber keine 350,- euro und deshalb meinem vm angeboten, auch diese summe von der kaution (die damit dann auf 40 euro geschrumpft wäre) abzuziehen. mit der kaution rechne ich sowieso nicht mehr. was nachmieterstellung angeht, steht natürlich nix im mietvertrag, es war aber in diesem haus mit vielen, vielen kleinen wohnklos usus. sollte der vm sich nicht darauf einlassen, die 350,- euro von der kaution einzubehalten, muss er klagen, oder sonst was. ich bin arbeitslos, alg unter dem pfändbaren betrag und meine ma, die für mich auch noch zusätzlich gebürgt hatte (was ja anscheinend sowieso nicht rechtlich ist, kaution + bürgschaft), ist gerade in den ruhestand und hat auch nur ein kleines einkommen. übrigens, von einem 'entspannten' wohnungsmarkt in köln kann man nun wirklich nicht reden. ich hatte mindestens 10 interessenten. danke an alle.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.