gefragt von administrator am 30.11.1999

Plötzlich Schnee räumen - für Gartenpflege zahlen

Hallo,

wir haben in unseren Nebenkosten u.a. eine Pauschle (50 EUR/Jahr) für Wartung, Instandhaltung, Sat-Anlage - ansonsten basiert alles auf qm bzw. Verbrauch. Wir haben noch nie Rasen gemäht, Schnee geräumt, Straße gekehrt o.ä. (Gartenpflege ist aus dem Vertrag gestrichen, es existiert keine Hausordnung, die das Schneeräumen regelt - hat bis jetzt alles der Vermieter gemacht.)
Nun fordert er Mitten im Jahr eine Erhöhung dieser Pauschale auf 150 EUR/Jahr - Begründung: Kosten für Gartenpflege, Rasenmähen, Schnee räumen etc. würden 50 EUR/Jahr übersteigen).

Nun meine Fragen:

1. Kann er Mitten im Jahr die NK für's laufende Jahr anheben? Gibt's da nicht auch eine 3monatige Ankündigungsfrist?

2. Müssen wir künftig Schnee räumen, obwohl es nirgends schriftlich festgehalten ist und bei Vertragsunterzeichnung hieß, das mache der Vermieter selbst?

3. Ist Gartenpflege/Rasenmähen überhaupt auf uns umlegbar, obwohl dieser Part vertraglich ausgeklammert ist? Kann er so was nachträglich ändern? - einseitig mit Sicherheit nicht (hoffe ich doch).

Ich sage schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße
Birgit
Stichwörter: gartenpflege + plötzlich + räumen + schnee + zahlen

Antworten

antwort von Susanne am
siehe hier:
[url:004b5]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:004b5]
und weitere

[url:004b5]http://www.dejure.org/gesetze/BGB[/url:004b5]

stimmt, einseitige Vereinbarung ist nicht möglich.

antwort von Tomraid am
Hallo Schäfchen,

deine Fragen beantwortet dir doch eigentlich dein Mietvertrag. Schaue mal rein was da alles steht.

Eine Ehrhöhung der Kosten muss er Begründen und auch rechnerisch später durch Rechnungskopie belegen.

In den meisten Verträgen steht ein Passus drinne wie z. Bsp. es wird Bezug genommen auf § 27 II BV. Wenn das da steht (alter Passus) brauch er das nicht ankündigen und legt die Kosten entsprechend um.

MfG

antwort von Schäfchen am
Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Viele Grüße
Birgit

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Streitpunkt Schönheitsreparaturen - Wer muss zahlen?
Die Kosten der Gartenpflege
Kosten der Gartenpflege
wir zahlen monatlich seit 1.3.2003 heizkosten von 28,50E
Gartenpflege durch den Mieter