gefragt von administrator am 30.11.1999
Plötzlich Schnee räumen - für Gartenpflege zahlen
Hallo,wir haben in unseren Nebenkosten u.a. eine Pauschle (50 EUR/Jahr) für Wartung, Instandhaltung, Sat-Anlage - ansonsten basiert alles auf qm bzw. Verbrauch. Wir haben noch nie Rasen gemäht, Schnee geräumt, Straße gekehrt o.ä. (Gartenpflege ist aus dem Vertrag gestrichen, es existiert keine Hausordnung, die das Schneeräumen regelt - hat bis jetzt alles der Vermieter gemacht.)
Nun fordert er Mitten im Jahr eine Erhöhung dieser Pauschale auf 150 EUR/Jahr - Begründung: Kosten für Gartenpflege, Rasenmähen, Schnee räumen etc. würden 50 EUR/Jahr übersteigen).
Nun meine Fragen:
1. Kann er Mitten im Jahr die NK für's laufende Jahr anheben? Gibt's da nicht auch eine 3monatige Ankündigungsfrist?
2. Müssen wir künftig Schnee räumen, obwohl es nirgends schriftlich festgehalten ist und bei Vertragsunterzeichnung hieß, das mache der Vermieter selbst?
3. Ist Gartenpflege/Rasenmähen überhaupt auf uns umlegbar, obwohl dieser Part vertraglich ausgeklammert ist? Kann er so was nachträglich ändern? - einseitig mit Sicherheit nicht (hoffe ich doch).
Ich sage schon einmal vielen Dank.
Viele Grüße
Birgit
Antworten
antwort von Susanne am
siehe hier:[url:004b5]http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:004b5]
und weitere
[url:004b5]http://www.dejure.org/gesetze/BGB[/url:004b5]
stimmt, einseitige Vereinbarung ist nicht möglich.
antwort von Tomraid am
Hallo Schäfchen,deine Fragen beantwortet dir doch eigentlich dein Mietvertrag. Schaue mal rein was da alles steht.
Eine Ehrhöhung der Kosten muss er Begründen und auch rechnerisch später durch Rechnungskopie belegen.
In den meisten Verträgen steht ein Passus drinne wie z. Bsp. es wird Bezug genommen auf § 27 II BV. Wenn das da steht (alter Passus) brauch er das nicht ankündigen und legt die Kosten entsprechend um.
MfG
antwort von Schäfchen am
Vielen Dank für Eure Unterstützung.Viele Grüße
Birgit
