gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten, Betriebskosten, Gartenmöbel

hallo an die experten,

meine frage als vermieter zur [b:d44ff]umlagefähigkeit von gartenmöbeln:[/b:d44ff]
sind die kosten der gartenmöbel anteilig auch auf die mieter umzulegen?

situation:
wir als vermieter (6 eigentumsparteien) haben gartenmöbel zur allgemeinen nutzung angeschaftt. drei wohnungen sind vermietet. im haus wohnen 6 personen als eigentümer und 10 personen als mieter.

die gartenmöbel sind jederzeit zugänglich. sie stehen den mietern zum vollen gebrauch zur verfügung und werden von ihnen auch vornehmlich genutzt.

vielen dank, wenn mir jemand von euch mitteilt, wie in diesem fall die volle nutzung der gartenmöbel durch die mieter kostenmäßig berechnet werden kann.

schöne grüsse
aper

Antworten

antwort von Susanne am
Haben alle Eigentümer sich an der Anschaffung beteiligt, diejenigen, die vermieten, wollen nun die Kosten auf die Mieter umlegen?

Mal in google betriebskostenverordnung eingeben-dort steht alles, was umgelegt werden kann.
Beziehen sich die Mietverträge bezüglich der BK nicht auf die BK-Verordnung, müsste dieser Punkt separat mit dem M vereinbart sein.
Davon kann wohl kaum ausgegangen werden.

antwort von administrator am
[quote="Susanne":15ca0]Haben alle Eigentümer sich an der Anschaffung beteiligt, diejenigen, die vermieten, wollen nun die Kosten auf die Mieter umlegen?

Mal in google betriebskostenverordnung eingeben-dort steht alles, was umgelegt werden kann.
Beziehen sich die Mietverträge bezüglich der BK nicht auf die BK-Verordnung, müsste dieser Punkt separat mit dem M vereinbart sein.
Davon kann wohl kaum ausgegangen werden.[/quote:15ca0]

Hallo Susanne,

Danke für Deine Hinweise.
Es haben alle Eigentümer für die Anschaffung bezahlt. Die Vermieter beabsichigten ihren Anteil an die Mieter weiterzureichen, da sie die Möbel voll mit nutzen.
Es gibt keine gesonderte Vereinbarung.

Grüsse

Andreas

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