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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Freund will in kürze bei mir mit einziehen. Habe gestern meinen Vermieter darauf angesprochen und ihm den Einzug mitgeteilt. Mein Vermieter meinte, dass er dann einen neuen Vertrag aufsetzen müsste, wo beide unterschreiben müssen. Durch den neuen Vertrag würde die Miete aber höher sein, weil der alte Vertrag, den ich unterschrieben habe in der Zeit aufgesetzt wurde, als die Wohnung noch sozial gefördert wurde. Die Sozialförderung ist Ende Letztes Jahr ausgelaufen. Somit durfte er nach Ablauf nur 20% der Nettomiete aufschlagen für die nächsten drei Jahre. Wenn der den neuen Vertrag aufsetzt, wird die Miete dem Mietspiegel angepasst. Es geht wirklich nur um die Kaltmiete, die Betriebskosten würden sich nicht ändern.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt werden muss[/b:e138d], oder ob mein Vermieter es verlangen[/b:e138d] kann!
Für uns ist es nicht wichtig, dass beide im Vetrag stehen!

Vielen Dank für eure Antworten!
Stichwörter: mieterhöhung + einzug + freundes + meines

2 Kommentare zu „Mieterhöhung durch Einzug meines Freundes”

Susanne Experte!

Achtung Falle !

Es gibt keinen Grund, einen neuen Vertrag zu unterschreiben!!!
Du darfst ohne Einverständnis des VM Deinen Lebensgefährten aufnehmen!
Im Gegenteil, es sollten sich nur die Nebenkostenvorauszahlung und nicht die Miete erhöhen!
Schau in Deinen Mietvertrag, welche Kosten nach dem Umlageschlüssel Personen abgerechnet werden. (ggf. Müll und Wasser) hier kannst Du prozentual erhöhen. Wird alles nach qm umgelegt, musst Du auch die Vorauszahlungen nicht erhöhen.
Weiterhin hat der VM ziemlich dreist zugegeben, dass er mit einem neuen Mietvertrag die Kappungsgrenze umgehen will-ziemlich dreist. Warum sollte sich auch die Miete erhöhen?Die Wohnung wird weder grösser noch schöner!
Weiterhin: solltet Ihr Euch mal trennen, kann der MV nur gemeinsam gekündigt werden-es kann sich keiner "streichen" lassen- und auch der VM kann sich bei beiden die Mietschulden (soweit vorhanden) holen, egal, ob derjenige noch dort wohnt oder nicht.
Durch einen neuen Vertrag entstehen nur Nachteile für Euch- ich hoffe, ich konnte das verständlich darlegen.

Gast Experte!

Schliesse mich Susanne an. Du solltet deinen Vermieter lediglich schriftlich mitteilen daß dein Lebensgefährte mit eingezogen ist und fertig. Verbieten kann er es dir nicht und der Vertrag ist durch den Einzug auch nicht ungültig. Also ja nicht unterschreiben, hier will jemand die Mieten ganz schnell anpassen.

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