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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mehr oder weniger ein großes problem.

Meine geliebte exfreundin schuldet mir eine menge geld, sie kann es mir jedoch nicht auszahlen da sie sagt sie hat keins und sich von ihrer freundin jeden Monat 300 euro leihat damit sie die kosten für die Miete tragen kann.

Wir haben zusammen als wir eingezogen sind eine Bankbürgschaft als Kautions ersatz abgeschlossen in höhe von 1500 euros.

Beide haben unterschreiben sowohl den mietvertrag als auch die Bankbürgschaft.

Da ich seit April ausgezogen bin und keine miete mehr zahle,und somit auch nicht mehr dort wohne, möchte ich gerne aus der Bankbürgschaft raus, dies geht aber nur wenn ich der Bank die Orginal Bürgschaft aushändige.

Die vermieterin läst mich aus dem Mietvertrag, ich muss nur noch unterschreiben.

Jeddoch händigt sie es mir nicht Bürgschaft aus, da sie sagt meine ex soll erst eine neue bringen, jedoch ist das nicht möglich da sie kein geld hat und keine neu bürgschaft von der bank bekommt ( teilte mir die Sachbearbeiterin mit) und ich meine wieso sollte sie auch eine neue machen für sie entsteht doch kein nachteil.

Allerdings kotz mich das an das ich jeden monat 50 euro für die bürgschaft als Sicherheitzahlen muss und nichts aber rein gar nichts dagegen machen kann.

1.Wisst ihr was wie ich da Rauskomme?
2.Muss die Vermieterin mir die hälfte der Kaution ausbezahlen?
3.Oder gar die Bürgschaft aushändingen wenn ich den neuen Mietvertrag unterschreibe das ich kein Mieter mehr bin?

Ich möchte nicht jeden monat 50 euro zahlen, und wenn ich die bürgschaft hätte hätte ich einen Teil der Schulden die mir meine ex Schuldet.

Vielen Dank für Euere Hilfe.

schönen tag noch.
Stichwörter: ärger + bankbürgschaft + exfreundin

2 Kommentare zu „Bankbürgschaft und ärger mit der ex-freundin”

Gast Experte!

niemand Rat???

Gast Experte!

Guten morgen,
zu 1.
besorge einen neuen bürgen, da Deine Ex mittellos ist wird dich die Bank nie entlassen, da diese nur einen Nachteil davon hat.
Du kannst Deine Exfreundin auffordern mit Fristsetzung, dich aus dem Bürgschaftsverhältniss zu entlassen ... ob sie es macht steht in den Sternen und das einklagen einer Entlassung ist eher schwierig.

2. Nein sei froh, das Sie dich aus dem Mietvertrag entlassen hat, das muß sie nicht, da Sie das Innenverhältnis nicht interessiert.
Es gibt viele Fälle wo beide den Mietvertrag unterschrieben einer auszog und immer noch miete zahlt und im innenverhältnis das Geld vom anderen bekommt der "natürlich" keines hat (:

3. Die Bürgschaft erlischt erst wenn das gesammt Mietverhältnis erlischt s.o. dies ist nicht der Fall.

Halte Dich an Deine Ex, deine Vermieterin ist eher zur Gattung fair zu zählen.

Viel Glück
Greetings
Martin

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