gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten Boilerreinigung Mietminderung
Unser Vermieter hat auf unser Verlangen - da aus der Wasserleitung rostiges Wasser kam - den Boiler der Heizungsanlage (ca. 15 Jahre alt) reinigen lassen. Die Kosten hierfür führt der Vermieter jetzt in der Nebenkostenabrechnung mit auf (310,69€). Gehören diese Kosten zu den Betriebskosten?Bin ich evtl. auch berechtigt wegen dem "schlechten" Wasser eine Mietminderung zu fordern, da sich der Vermieter fast ein ganzes Jahr Zeit gelassen hat, bis er die Reinigung beauftragt hat? Wenn ja - wieviel?
Antworten
antwort von Susanne am
Ja, kann für die Zeit, in der der Mangel bestanden hat, gemindert werden.Mal bei Urteile nachschauen, vielleicht findet sich noch ein aktuelleres!
Die Reparatur gehört natürlich nicht zu den Betriebskosten. Reparaturen können so nicht umgelegt werden. Hätte der VM das Gerät regelmässig gewartet, hätte er diese Kosten umlegen können.
AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997 - 1 C 1320/96, WM 1998, S. 180 (Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch leicht der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser infolge seiner Braunfärbung schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte.).
20 %
