gefragt von administrator am 30.11.1999

Übertragung Erhaltungspflicht

Hallo Zusammen,

kann eigentlich im Rahmen eines Mietvertrages, wenn der Mieter entsprechenden finanziellen Ausgleich in Form von einer deutlich reduzierten Miete erhält, die Kosten der Erhaltung und die Ausführung auf den Mieter übertragen werden?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß
Corinna

Antworten

antwort von Susanne am
Nein- der VM darf lediglich die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Innerhalb der Kleinreparaturklausel bis zu den bekannten Obergrenzen von ca. 75€ pro Fall und höchstens 8% der Kaltmiete im Jahr für Dinge, die seinem direkten Einfluss unterliegen.
Instandhaltungen sind Sache des Vermieters-

antwort von corinna am
Wenn der Mieter aber einen finanziellen Ausgleich bekommt in Form einer reduzierten Miete, gibt es da keine Möglichkeit zu sagen, der Vermieter hat zwar die Instandhaltungspflicht, bedient sich aber zur Ausführung des Mieters. Die Kosten trägt aufgrund der reduzierten Miete der Vermieter. Mietobjekt ist übrigens ein Einfamilienhaus.

antwort von Susanne am
Die Instandhaltungspflicht obliegt nach BGB dem Vermieter und kann nicht auf den Mieter übertragen werden, weil eine Individualvereinbarung, die offensichtlich den Mieter zum Nachteil ist und damit gegen das BGB verstösst, nicht gültig ist.
Eine geringere Miete steht in keinem Verhältnis zu möglichen Kosten von Instandhaltungsmassnahmen.

Sie können es als Individualklausel im Mietvertrag festlegen, dann passiert folgendes:

1. Der Mieter hält die Vereinbarung nicht ein.
2. Der VM fordert die Einhaltung.
3. Da nichts passiert, muss der VM klagen-ggf. will er wg. Nichteinhaltung des Vertrags kündigen.
4. Das Gericht stellt fest, dass die Individualvereinbarung nichtig ist (siehe mein letztes Posting)
5. VM zahlt die Instandhaltungskosten, Prozesskosten und hatte in den Vorjahren geringere Mieteinnahmen.

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