gefragt von administrator am 30.11.1999
mal wieder kabelfernsehen
guten tag an alle forumbesucher,mein problem besteht in der formulierung meines kabelvertrages:
in meinem mietvertrag (genossenschaft) habe ich einen extra paragrafen, der mich verpflichtet einen vertrag mit einer kabelvermietungsfirma abzuschließen.
Zitat:
... mit der Fa. Kn******rf einen Vertrag über den Anschluß an eine Gemeinschaftsantennenanlage mit Zusatzprogrammen abzuschließen.
ich bezahle die gebühr nicht über meine nebenkosten, sondern überweise immer direkt an den kabelanbieter.
nun meine frage:
kann ich den vertrag mit der kabelfirma einfach kündigen?
kann ich die dose von der kabelfirma versiegeln lassen, damit da auch kein zweifel aufkommt?
danke im voraus!
Antworten
antwort von administrator am
Hallo!Ich bin in der gleichen Situation - hast Du schon eine Antwort erhalten?
Gruß
