gefragt von administrator am 30.11.1999

mal wieder kabelfernsehen

guten tag an alle forumbesucher,

mein problem besteht in der formulierung meines kabelvertrages:

in meinem mietvertrag (genossenschaft) habe ich einen extra paragrafen, der mich verpflichtet einen vertrag mit einer kabelvermietungsfirma abzuschließen.

Zitat:

... mit der Fa. Kn******rf einen Vertrag über den Anschluß an eine Gemeinschaftsantennenanlage mit Zusatzprogrammen abzuschließen.

ich bezahle die gebühr nicht über meine nebenkosten, sondern überweise immer direkt an den kabelanbieter.

nun meine frage:

kann ich den vertrag mit der kabelfirma einfach kündigen?
kann ich die dose von der kabelfirma versiegeln lassen, damit da auch kein zweifel aufkommt?

danke im voraus!
Stichwörter: kabelfernsehen

Antworten

antwort von administrator am
Hallo!
Ich bin in der gleichen Situation - hast Du schon eine Antwort erhalten?
Gruß

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