gefragt von administrator am 30.11.1999

Rausschmiss bei Krankheit

Rausschmiss bei Krankheit

Mitarbeiter können bei langer Krankheit nur gefeuert werden, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung klar ist, dass sie auch in den nächsten zwei Jahren krank sein werden. Eine Angestellt war geflogen, weil sie wegen eines Schleudertraumas nach acht Monaten noch immer nicht arbeiten konnte. Sie klagte erfolgreich, obwohl sie bei Urteilsverkündung bereits Erwerbsunfähigkeitsrente bezog (BAG 2 AZR 431/98).



Kein Geld für Betriebsräte

Betriebsratsmitglieder können für ihr Engagement Freizeitausgleich verlangen - sofern der Einsatz betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit erfolgen musste. Ein finanzieller Anspruch entsteht aber erst dann, wenn Überstunden nachweisbar nicht abgebummelt werden konnten. Diesen Beweis konnte ein Zeitungszusteller nicht erbringen. Er verlangte Geld für 2840 Stunden als Betriebsrat (BAG 7 AZR 713/97).



Steuerfalle für Freiberufler

Architekten, Steuerberater, Anwälte oder Ärzte müssen auf alle Einkünfte Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zusammen mit einem Partner Nebentätigkeiten ausüben, etwa Kapitalanlagen vermitteln oder Fertighäuser vertreiben. Ausnahme: Die Tätigkeiten sind organisatorisch, wirtschaftlich und finanziell deutlich getrennt (BFH IV R 11/97).
Stichwörter: krankheit + rausschmiss

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