gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung

Mieterhöhung

Mieter müssen Mieterhöhungen, die sie per Fax erhalten, nicht akzeptieren. Rechtsgeschäfte für die das Gesetz die Schriftform vorsieht, sollten nicht via eMail oder Fax getätigt werden. Denn hier fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift, so das Amtsgericht Münster (AZ 8 C 228/98).



Lärm

Babygeschrei, tobende Kinder, Musik, hellhörige Wände. Das OLG Düsseldorf entschied jetzt, dass derlei Geräusche normaler Alltagslärm sind, den die Mitbewohner hinnehmen müssen. Außerdem können Nachbar nicht dazu gezwungen werden, Parkett durch Teppich ersetzen zu lassen, um so Geräusche zu dämpfen (AZ 9U 218/96).
Stichwörter: mieterhöhung

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