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Steuererstattung: Nur für den Verdiener

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Steuererstattung: Nur für den Verdiener

Einen Anspruch auf Erstattung der Steuer beim Lohnsteuerjahresausgleich hat immer nur derjenige, der auf Grund eigener Einkünfte die Steuern auch gezahlt hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Ehepaare, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt worden sind. Eine Ausnahme gibt es: Die vereinbaren vorher ausdrücklich, dass die erstatteten Beträge aufgeteilt werden. AG Dortmund, Az. 125 C 5257/99
Stichwörter: verdiener + steuererstattung

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