gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierung

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Ein Vermieter, der seine Wohnung modernisiert hat, kann die Mieter erhöhen. Voraussetzung: Er kann dem Mieter schriftlich darlegen, welche Kosten dabei entstanden sind. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin genügt es jedoch nicht, neben dem Erhöhungsschreiben unsortierte Belege mitzuschicken. Die Aufstellung müsse in einem einheitlichen Bild erscheinen. (LG Berlin 64 S 353/97).
Stichwörter: modernisierung

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