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Schlüssel-Diebstahl - Wer muß das Austausch-Schloß zahlen?

Wenn Diebe bei einem Einbruch in die Wohnung den Wohnungsschlüssel mitgehen lassen, muß der Mieter den Austausch der Hausschließanlage nicht bezahlen. Das Landgericht Hamburg entschied, daß der Mieter nur zur Kasse gebeten wird, wenn er den Verlust des Schlüssels verschulden hat (Az: 316 S 55/9 8) . Fällt der Schlüssel z.B. in einen Fluß, ist Mißbrauch ausgeschlossen und ein Ausbau der Schlösser nicht gerechtfertigt. Auch in diesem Fall muß der Mieter nichts bezahlen (LG Mannheim, WM 77 S. 121).


Wichtiges Urteil für Eigentümer

Eine Eigentümerversammlung darf nicht in der Öffentlichkeit abgehalten werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Die Themen seien vertraulich, nichts für fremde Ohren. Wählt eine Eigentümergemeinschaft einen offenen Gastraum in einem Restaurant oder einen Biergarten im Freien als Versammlungsort, dann seien sämtliche Beschlüsse nichtig oder zumindest rechtlich anfechtbar (Az.: 20 W 16/95).

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