gefragt von administrator am 30.11.1999

Arbeit: Änderungskündigung

Arbeit: Änderungskündigung

Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten - und bot ihm zugleich an, ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist zu anderen Konditionen (38,5 statt 35 Stunden pro Woche, drei Prozent mehr Lohn) weiterzubeschäftigen. Der Arbeitnehmer lehnt ab - zu Recht, so das Gericht. Rechte aus dem Tarifvertrag dürften nicht beschnitten werden. BAG, Az. 2 AZR 422/98.
Stichwörter: arbeit + Änderungskündigung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kein Vorrang der Bundesanstalt für Arbeit bei Insolvenz
Tariflicher Pakt für Arbeit - Prozeß ohne Streit der Parteie
Unterschiedliche Vergütung für gleiche Arbeit durch tariflic
Die Argentur für Arbeit lässt sich Zeit
Arbeit: Änderungskündigung