Ersatz des Mietausfallschadens
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Ersatz des Mietausfallschadens
Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe der Räume durch den Mieter setzt die Darlegung des Vermieters voraus, dass ein bestimmter Mietinteressent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 -Aktenzeichen: 10 U 150/01.