gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnung zu klein und Wasserschäden beri Vormietern

Hi..

habe folgende Probleme...

1.
ich hab am 1.8. einen mietvertrag für eine angeblich 66m² grosse 2zkb wohnung unterschrieben. die Grösse stand in der Zeitungsanzeige und wurde mir vom Vermieter mündlich bestätigt. Nun hab ich nachgemessen und es sind nur 54m² + 4m² Terasse. Im Mietvertrag ist allerdings keine Grösse der Wohnfläche angegeben. Der Vermieter gibt zu dass die Angabe von 66m² falsch ist, aber ich hätte dann wohl pech gehabt :(

Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtens und gültig ?
Achja.. ich bin noch nicht eingezogen!!

2.
Ich habe von einem Nachbarn erfahren dass die beiden vormieter ausgezogen sind da in der Wohnung Wasserschäden auftreten würden wenn mal stärker reget.. wörtlich sagte er "dann steht die hütte unter wasser"

Nun hab ich angst um meine wohnungseinrichtung und hab eigentlich keinen bock die in die neue wohnung zu bringen.

Leider muss ich bis 1.9 meine alte wohnung räumen und bin momentan leicht ratlas was ich nun tun soll :((

gruss deelite
Stichwörter: beri + klein + vormietern + wasserschäden + wohnung

Antworten

antwort von administrator am
der Vertrag ist rechtens.

Alles andere sind Gerüchte.

Sie werden sich wohl überaschen lassen müssen.

Keiner

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