gefragt von administrator am 30.11.1999

Erläuterung der Mieterhöhungserklärung nach baulicher Energi

Erläuterung der Mieterhöhungserklärung nach baulicher Energie-Sparmaßnahme

Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie i. S. von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG (seit 01.09.2001: § 559 b) Abs. 1 Satz 2 BGB) bedarf es nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.



BGH, Beschluss vom 10.04.2002-Aktenzeichen: VIII ARZ 3/01, WM 2002, S. 366.

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