gefragt von administrator am 30.11.1999

Keine Gartenpflegepflicht trotz Kostenübernahme

Keine Gartenpflegepflicht trotz Kostenübernahme

Hat der Mieter kraft vertraglicher Vereinbarung die "Kosten der Gartenpflege" zu tragen, so obliegt die Ausführung der Gartenpflege dem Vermieter.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 64 S 258/01, NZM 2003, S. 20.

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