gefragt von administrator am 30.11.1999

Fogging der Mietwohnung

Fogging der Mietwohnung

Tritt in einer Mietwohnung die unaufklärbare Ursache einer Schwärzung der Wohnung auf, was als „Fogging" bezeichnet wird, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass Baumängel oder andere Mängel der Mietsache nicht ursächlich sind für die aufgetretene Schwarzfärbung in der Wohnung.

Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2003 -Aktenzeichen: 64 S 457/01.
Stichwörter: fogging + mietwohnung

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