gefragt von administrator am 30.11.1999

Feuchtigkeitsschäden - Richtiges Lüften

Feuchtigkeitsschäden - Richtiges Lüften

Feuchtigkeitsschäden aufgrund der Zimmerausstattung mit einem vom Mieter vorgefundenen Typ der Aluminium-Tapete hat der Mieter nicht zu verantworten.

Ist ein Zimmer von dem Wohnungsmieter sinnvoll nur im Wege der sogen. U-Lüftung zu belüften, bedarf eines deutlichen Hinweises des Vermieters.

Landgericht Kleve, Urteil vom 09.01.2003 - Aktenzeichen 6 S 329/01 - WM 2003, S. 240.

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