gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristlose Kündigung gegenüber Betreuten "aus wichtigem

Fristlose Kündigung gegenüber Betreuten "aus wichtigem Grund"

1) Die Kündigugng gegenüber Geschäftsunfähigen ist dem Betreuer zuzustellen.

2) Einem schuldunfähigen Mieter kann wirksam fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dieser krankheitsbedingt fortgesetzt Mitmieter und Nachbarn gefährdet oder verletzt und hierdurch den Hausfrieden wiederholt und nachhaltig stört.

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.08.2001, Aktenzeichen: 45 C 73/01, ZMR 2001, S. 898.

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