gefragt von administrator am 30.11.1999

LG Hamburg "Absender haftet für Virenschäden beim Empfä

LG Hamburg "Absender haftet für Virenschäden beim Empfänger"
(Az.: 401 O 63/00) Ein Absender, der eine Datei versendet haftet für entstanden Virenschäden beim Empfänger, auch wenn er nicht Urheber des Virus war.
Urteil vom 18.07.2001
Stichwörter: absender + virenschäden + empfä + haftet + hamburg

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