gefragt von administrator am 30.11.1999

Feststellung von Mängeln nach Rückgabe der Wohnung

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Nach Ende des Mietverhältnisses sind die Mieter ausgezogen und da ich urlaubsbedingt abwesend war, habe ich die Wohnungsübergabe durch eine gute Bekannte vornehmen lassen. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt. Bei der Übergabe selbst, traten keine Mängel zutage, so dass auch keine im Protokoll vermerkt wurden. Aufgrund der Tatsache, dass es sehr heiss gewesen ist, hat meine Bekannte am nächsten Tag morgens die Fenster in der Wohnung geöffnet um zu lüften und sie abends wieder geschlossen. Dabei stellte sie fest, dass es in der ganzen Wohnung von Flöhen nur so wimmelte. Der Befall war so stark, dass der Kammerjäger drei Monate brauchte bis er die Wohnung wieder in einen bezugsfähigen Zustand versetzt hatte. Die Kosten für den Kammerjäger und auch für den Mietausfall will der ehemalige Mieter nicht übernehmen, er behauptet sogar, meine Bekannte hätte die Flöhe eingeschleppt, als sie die Wohnung lüftete.

Ich weiss, dass bei Ungezieferbefall grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung zuständig ist. Aber gilt das auch bei solchem Ungeziefer wie Flöhen, die zum Überleben einen menschlichen oder tierischen Wirt brauchen?

Bin für jeden Rat dankbar.
LG siwi
Stichwörter: feststellung + mängeln + rückgabe + wohnung

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