gefragt von administrator am 30.11.1999
Zugang zum Grundstück
Zugang zum GrundstückNehmen das Wohngebäude und eine daneben errichtete Garage die gesamte Grundstücksbreite zu öffentlichen Zuwegung ein, so kann aus § 5 Abs. 2 WEG nicht die zwingende Notwendigkeit abgeleitet werden, daß die Garage im Gemeinschaftseigentum stehen muß, um für die Wohnungseigentümer den Zugang zu der hinter den Gebäuden liegenden unbebauten Grundstücksfläche zu sichern.
OLG Hamm, Beschluß vom 27.02.2001, Aktenzeichen: 15 W 17/01.
