gefragt von administrator am 30.11.1999
Verbot von Lärmstörungen
Verbot von LärmstörungenJedenfalls in einer Wohnanlage, die nach der Teilungserklärung als Seniorenwohnanlage mit gesteigertem Ruhebedürfnis ausgestaltet ist, können die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß die Errichtung und den Betrieb stationärer, ortsgebundener Klimageräte im jeweiligen Sondereigentum verbieten.
BayObLG, Beschluß vom 20.03.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 45/01.
