gefragt von administrator am 30.11.1999
Reparatur der Heizung
Reparatur der HeizungDie Vereinbarung im Mietvertrag, daß der Mieter die Heizung zu warten und instand zu halten hat, schließt Instandsetzungsansprüche des Mieters nicht aus.
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2000, Aktenzeichen: 64 S 328/00.
