gefragt von administrator am 30.11.1999

Ausstattung eines Sonnenstudios

Ausstattung eines Sonnenstudios

Zum Betrieb eines Sonnenstudios vermietete Räume hat der Vermieter so auszustatten, daß benarchbarte Räume von Hitzeentwicklungen nicht vertrags- oder gesetzwidrig beeinträchtigt werden.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001, Aktenzeichen: 24 U 122/00.
Stichwörter: ausstattung + sonnenstudios

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