gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskosten zu hoch
Betriebskosten zu hochDer Grundstückserwerber muß sich schuldhaftes Verhalten des ursprünglichen Vermieters (hier: völlig unzureichende Höhe der Betriebskostenvorauszahlung im Mietvertrag) zurechnen lassen, zumal er bei Eintritt in den Mietvertrag verpflichtet ist, den Vertrag auch hinsichtlich der Nebenkostenvorauszahlung zu überprüfen.
Amtsgericht Hannover, Urteil 12.05.2000, Aktenzeichen: 515 C 218/00 WM 2001, S.448.
