gefragt von administrator am 30.11.1999
Waschmaschine in der Wohnung
Waschmaschine in der WohnungIn einem Formularmietvertrag für Wohnraum kann rechtswirksam nicht vereinbart werden, daß eine Waschmaschine nur in der Waschküche und nicht in der Wohnung aufgestellt werden kann. Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zu zulässigen Mietgebrauch.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 207 C 221/00.
