Verjährung von Schadensersatz
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Verjährung von Schadensersatz
Der Lauf der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache beginnt auch dann mit dem Zeitpunkt der Rückgabe, wenn eine vom Mieter zu vertretende Veränderung oder Verschlechterung erst spät erkennbar wurde.
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2001, Aktenzeichen: 24 U 198/00.