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Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Teilungsschlüssels besteht nur ganz ausnahmsweise dann, wenn der bisherige Schlüssel für den Anspruchsteller zu unerträglichen nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen führt. Die Mehrbelastung eines Miteigentümers um 30 % stellt noch keine solche grobe Unbilligkeit dar.

OLG Köln, Beschluß vom 05.07.2001, Aktenzeichen: 16 Wx 27/01.

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