gefragt von administrator am 30.11.1999

Änderung der Verwaltervergütung

Änderung der Verwaltervergütung

Ist im Verwaltervertrag vereinbart, daß der Verwalter nach der Zahl der Wohneinheiten zu vergüten ist, reduziert sich der Vergütungsanspruch des Verwalters nicht dadurch, daß zwei getrennte Wohneinheiten zu einer Einheit zusammengeführt werden. Die Zusammenlegung von zwei Einheiten führt nicht zu einer meßbaren Minderung des Verwaltungsaufwands.

Amtsgericht Duisburg, Beschluß vom 08.03.2001, Aktenzeichen: 9 II 36/00.
Stichwörter: verwaltervergütung + Änderung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Änderung abgeschlossener Nebenkostenabrechnungen
Änderung der Nebenkostenabrechnung
Änderung Betriebskostenabrechung und Zeitmietvertrag
Änderung Betriebskostenabrechung und Zeitmietvertrag
Änderung der Mietstruktur