Kein Selbsthilferecht des Wohnungseigentümers gegen Überhang
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Kein Selbsthilferecht des Wohnungseigentümers gegen Überhang
Das gemäß § 910 BGB im Fall des Überhangs gegebene Selbsthilferecht des Eigentümers ist im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.06.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 79/01, NJW-RR 2002, S. 81.