gefragt von administrator am 30.11.1999
Minderung des Mietzinses
Minderung des MietzinsesGeringfügige Mängel der Mietsache oder der nicht gemieteten Außenanlage des Neubaus sowie Mängel, die dem Vermieter nicht zur Beseitigung angezeigt wurden, mindern die Miete nicht.
Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 28.11.2001, Aktenzeichen: 5 C 473/01.
