gefragt von administrator am 30.11.1999
Untervermietung der Wohnung
Untervermietung der WohnungDer Mieter hat kein berechtigtes Interesse an der beabsichtigten Untervermietung der von ihm gemieteten Untervermietung der von ihm gemieteten Wohnung, wenn er außerdem eine andere Wohnung angemietet hat, um von dort aus seinen Lebensunterhalt zu verdienen, so daß davon ausgegangen werden kann, daß notwendige Betreuungen dort erfolgen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.01.2001, Aktenzeichen: 64 S 422/00.
