gefragt von administrator am 30.11.1999
Übersendung von Belegkopien an den Mieterverein
Übersendung von Belegkopien an den MietervereinDer Mieter kann von dem Vermieter gegen Kostenerstattung die Übersendung der Kopien von Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung an den Mieterverein beanspruchen.
AG Bremen, Urteil vom 15.10.2001, Aktenzeichen: 8 C 0148701, WM 2002, S. 32.
