gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückgewähr der Mietkaution durch den Zwangsverwalter

Rückgewähr der Mietkaution durch den Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt hat.

OLG Hamburg, Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 4 U 100/01, WM 2002, S. 29.

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