gefragt von administrator am 30.11.1999
Inanspruchnahme der Kaution
Inanspruchnahme der KautionHat der Mieter eine Mietsicherheit geleistet, so kann der Vermieter diese während des laufenden Mietverhältnisses in der Regel nur dann in Anspruch nehmen, wenn es sich um unbestrittene Ansprüche handelt.
Amtsgericht Neuss, Urteil vom 07.12.2001, Aktenzeichen: 34 C 4727/01
