gefragt von administrator am 30.11.1999
Feuchtigkeit in der Wohnung
Feuchtigkeit in der WohnungStreiten Vermieter und Mieter um die Ursache aufgetretener Feuchtigkeitserscheinungen, so hat der Vermieter zunächst zu beweisen, dass dafür Baumängel nicht verantwortlich sind; wenn dieser Beweis geführt ist, muss der Mieter beweisen, dass er dem allgemein zumutbaren Normverhalten entsprochen hat.
LG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen: 6 S 771/01.
