gefragt von administrator am 30.11.1999

Feuchtigkeit in der Wohnung

Feuchtigkeit in der Wohnung

Streiten Vermieter und Mieter um die Ursache aufgetretener Feuchtigkeitserscheinungen, so hat der Vermieter zunächst zu beweisen, dass dafür Baumängel nicht verantwortlich sind; wenn dieser Beweis geführt ist, muss der Mieter beweisen, dass er dem allgemein zumutbaren Normverhalten entsprochen hat.

LG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen: 6 S 771/01.
Stichwörter: feuchtigkeit + wohnung

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