gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten nach Wohnungsrückgabe
Mein Mietvertrag läuft zum 31.10. aus und ich werde die Wohnungzum 31.08. verlassen und den Schlüssel übergeben. Muss ich dann
für September und Oktober die gesamte Warmmiete oder nur die Kaltmiete zahlen ?
Antworten
antwort von administrator am
Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05. Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
antwort von administrator am
Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05. Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
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Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05. Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
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Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05. Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
