gefragt von administrator am 30.11.1999

Kosten für Namensschilder

hallihallo,
wir sind in eine neue wohnung gezogen und aufgrund der einheitlichkeit wurden von der hausverwaltung (privat - keine treuhand) namensschilder bestellt. diese wurden auch geliefert und wir sollen jetzt die rechnung bezahlen - diese beläuft sich auf stolze 37,06 EUR für 3 klitzekleine Plastiknamensschilder !!! uns wurde im vorfeld nicht mitgeteilt , dass wir dafür die kosten zu tragen haben.
weiss jemand, ob es dafür eine rechtliche grundlage gibt und wer letztendlich die kosten zu tragen hat - wir oder der vermieter ?
sage schonmal danke für eine schnelle info ! :D
Stichwörter: kosten + namensschilder

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo liemax,

diese Kosten darf der Vermieter selber tragen.

Der Vermieter hat keinen Anspruch für derartige Verschönerungen an seinem Klingelbrett.

Diese Kosten gehöhren zu Instandhaltung.

MfG

antwort von administrator am
Richtig, solche Kosten muß der Vermieter selber tragen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, aufgrund der Vermieter Dir solche Kosten überbürden könnte, es sei denn, Du hättest freiwillig mit ihm eine Vereinbarung zur Übernahme dieser Kosten getroffen.

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