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Wasserschaden

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Der Übermieter meiner Oma hat einen Wasserschaden verursacht wodurch ein Schaden bei meiner Oma entstanden ist (Tapete, Decke). Die Wohngesellschaft kommt für den Schaden auf. Kann meine Oma selbst eine Malerfirma oder ähnliches beauftragen oder muß dies die Wohngesellschaft auch tun?
Lieber wäre uns, die Wohngesllschaft zahlt und meine Oma sucht sich selbst jemanden der ihre Wohnung renoviert.
Bein einem Um-/Auszug ist das ja auch nicht anders.

Vielen Dank!

WBine
Stichwörter: wasserschaden

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